Gehen Sie zum Arzt Ihrer Wahl!
In Österreich haben Patienten auf Arztsuche, die bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, freie Arztwahl. Nämlich die Wahl zwischen Kassenärzten und Wahlärzten. Für alle, die vielleicht nicht genau wissen, was die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Betreuungsmodellen sind, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zum Thema.
Was ist ein Wahlarzt?
Wenn der Arzt/die Ärztin, für die Sie sich entscheiden, keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat, bei der Sie versichert sind, ist er/sie für Sie Wahlarzt. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Behandlung zunächst aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen.
Aber anders als bei einem Privatarzt, bei dem Sie keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung haben, können Sie sich einen erheblichen Teil der Kosten einer Wahlarztbehandlung im Nachhinein von Ihrer Krankenkasse zurückholen.
Ein Arzt kann durchaus Wahlarzt und Kassenarzt in Personalunion sein – nämlich dann, wenn er/sie mit bestimmten Kassen einen Vertrag hat und mit anderen nicht. In unserem Fall heißt das konkret: Die MeinZahn-Praxis ist Kassenarztpraxis für Versicherte der KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Magistratischen Abteilungen der Gemeinde Wien) und der SVA (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft).
Und Wahlarztpraxis für alle Patienten, die nicht bei diesen Kassen versichert sind. Das bedeutet, dass KFA- und SVA-Versicherte bei uns einfach mit ihrer Chipkarte “zahlen”, während wir unseren anderen Patienten die Behandlung in Rechnung stellen müssen. Gern unterstützen wir Sie übrigens bei der Beantragung der Rückerstattung – darauf gehen wir weiter unten noch einmal ein. Für die Zusammenarbeit mit der KFA und der SVA haben wir uns bewusst entschieden, da der zahnmedizinische Leistungskatalog (z.B. Zuschüsse für Mundhygiene und Implantate) dieser beiden Krankenversicherungen unseren hohen Ansprüchen besser entspricht als der vieler anderer Kassen.
Fragen und Antworten
Haben Wahlärzte mehr Zeit für die Beratung und Behandlung?
Allerdings. Die Kassen machen ihren Vertragsärzten viele und ausgesprochen detaillierte Vorgaben. Auch die Dauer einer Konsultation ist präzise geregelt. Als Wahlarztpraxis können wir uns die Zeit nehmen, die wir für die Anamnese – das Kennenlernen eines Patienten – und Beratung brauchen. Genau so, wie das unseren Vorstellungen von einer humanistischen Medizin entspricht.
Wir sammeln alle Informationen, die wir benötigen – indem wir unseren Patienten zuhören, Fragen stellen und nachhaken. Und wir sorgen mit einer ausführlichen Beratung und Aufklärung dafür, dass auch Sie über alle Informationen verfügen, um die wichtige Entscheidung über die für Sie persönlich beste Therapieoption treffen zu können.
Können Kassenärzte alle Therapien und Medikamente anbieten?
Nein, das können/dürfen sie nicht. Die Kassen haben ihre ganz eigenen – und, ehrlich gesagt, nicht immer nachvollziehbaren – Ansichten darüber, welche Leistungen sie tragen und welche nicht. Hinter den meisten Ablehnungen steckt sicher in erster Linie die Notwendigkeit, Kosten zu sparen.
Patienten, die sich bereits über mögliche Behandlungen informiert haben und mit bestimmten Vorstellungen und Erwartungen zum Arzt kommen, müssen daher oft enttäuscht zur Kenntnis nehmen, dass ihr Kassenarzt die gewünschten Leistungen gar nicht im Angebot hat. Als Wahlärzte sind wir bei MeinZahn vollkommen frei in der Therapiewahl. Gern bieten wir Ihnen ein zeitgemäßes, breites Spektrum zahnmedizinischer Leistungen an.
Muss man bei einem Wahlarzt immer mit hohen Zuzahlungen rechnen?
Nein. Sie müssen mit einer Zuzahlung rechnen. Aber die muss nicht zwangsläufig hoch sein. Für von einem Wahlarzt in Rechnung gestellte Leistungen erstatten die Krankenkassen 80 Prozent des Regelsatzes, der in ihrem Katalog für die entsprechende Leistung festgelegt ist. Da Ihrem Wahlarzt Ihre Zufriedenheit am Herzen liegt, wird er von seinem Recht der freien Honorargestaltung soweit möglich kreativen Gebrauch machen und sicherstellen, dass die Differenz zwischen Rechnung und Erstattungsbetrag möglichst klein ausfällt.
Wahlärzte stellen daher häufig sogar niedrigere Honorare in Rechnung als Ärzte mit Kassenvertrag für vergleichbare Leistungen erhalten. Dass Sie etwas zuzahlen müssen, ist also wahr. Aber Ihr Wahlarzt wird sich stets bemühen, die Zuzahlung in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Die meisten Wahlarztpatienten nehmen die kleine finanzielle Zusatzbelastung gern in Kauf – denn sie steht auch für ein großes Plus an Beratungs- und Behandlungsqualität.
Ist die Beantragung der Rückerstattung von den Kassen aufwändig?
Eigentlich nicht. Aber wer das nicht alle Tage macht, kann sich vom nötigen Papierkram schon einmal überw.ltigt fühlen. Deshalb bieten wir unseren Patienten als Extra-Service an, die Rückerstattungs-Formalitäten für Sie zu erledigen. Wir reichen alle notwendigen Unterlagen bei Ihrer Kasse ein und übernehmen nötigenfalls auch die weitere Korrespondenz. So können Sie sicher sein, dass alles komplett ist, alle Fristen eingehalten und Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden.
Fazit: Beim Wahlarzt genießen Sie, was Behandlungsleistungen und Service angeht, praktisch Privatpatienten-Status – und das ohne hohe Kosten. Ausführliche Beratung und modernste Heilkunde sind gerade auf dem Gebiet der Zahnmedizin in Österreich leider nicht zum Nulltarif zu haben. Aber die Kassenzuschüsse für Wahlarztleistungen sorgen dafür, dass sich (fast) jeder diese Extras leisten kann – beim Wahlarzt seiner/ihrer Wahl.
„Ich gehe zum Arzt meiner Wahl!“ Wahlarzt: Das Beste aus beiden Welten
Patienten auf Arztsuche treffen in Österreich auf Kassenärzte, Wahlärzte und Privatärzte.
Wer bei den öffentlichen Kassen und Sozialversicherungsanstalten versichert ist,
hat die Wahl. Kassenarzt oder Wahlarzt – wo liegen die wichtigen Unterschiede?
Wahlärzte haben mehr Zeit für Beratung und Behandlung
Auf jeden Fall! Durch den Wegfall der von den Kassen gemachten formalen Vorgaben einer Konsultation4 kann der Wahlarzt ganz im Sinne einer humanistischen Medizin nach eigenem Ermessen entscheiden, wie viel Zeit für Beratung, Aufklärung und Behandlungen benötigt wird.
Unser Leitsatz: Nur die richtige Information ermöglicht die richtige Therapieentscheidung. Das setzt voraus, dass wir Zeit für eine ausführliche Anamnese und eine ausführliche Beratung haben. Wir hören Ihnen zu, untersuchen Sie und erläutern Ihnen daraufhin Ihre Optionen umfassend.
Kassenärzte dürfen nur bestimmte Therapien und Medikamente anbieten
Wahr. Die Kassen erlegen ihren Ärzten vertraglich nicht nur viele formale, sondern auch inhaltliche Zwänge auf. Gerade Patienten, die bereits in eigener Sache informiert zum Arzt gehen, sind oft enttäuscht, dass ein Kassenarzt die erhofften Leistungen nicht im Programm hat. Als Wahlärzte sind die Zahnmediziner bei MeinZahn frei in der Therapiewahl. Daher können wir Ihnen ein zeitgemäßes, breites Leistungsspektrum der modernen Zahnheilkunde anbieten.
Bei einem Wahlarzt muss man immer mit erheblichen Zuzahlungen rechnen
Falsch. Wahlärzte können Ihre Honorare frei gestalten. Das bedeutet nicht automatisch, dass ihre Stunden- und Leistungssätze besonders hoch sind. Im Gegenteil. Für Wahlarztrechnungen erstatten die Kassen 80 Prozent der jeweiligen Kassensätze. Ihre Zufriedenheit liegt Ihrem Wahlarzt am Herzen, daher ist es auch in seinem Interesse, dass die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag möglichst klein ist und Sie als Patient wenig zuzahlen müssen. So stellen Wahlärzte für die gleichen Leistungen häufig sogar niedrigere Rechnungen aus als Ärzte mit Kassenvertrag.
Wahr ist, dass Sie etwas zuzahlen müssen. Aber Ihr Wahlarzt wird sich immer darum bemühen, diese Zuzahlung in einem für Sie akzeptablen Rahmen zu halten. Und den meisten Patienten sind die hervorragende Beratung und Behandlung, die sie bei einem Wahlarzt erhalten, diese finanzielle Zusatzbelastung wert.